Ein Geflügelbetrieb im Landkreis Roth ist aktuell Sperrzone – Hier ist die „Geflügelpest“ ausgebrochen. Aktuell finden Untersuchungen, auch von anderen Beständen, statt, um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern, so das Landratsamt Ansbach. Die Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Ansbach, etwa in Richtung Windsbach, Mitteleschenbach und Wolframs-Eschenbach. Das Landratsamt hat deshalb Maßnahmen für Tierhalter, Geflügelproduzenten und -Transporte erlassen. Diese gelten, sofern keine neuen Fälle auftreten, 30 Tage lang und beginnen, sobald die Reinigung und Desinfektion des Betriebs in Roth abgeschlossen sind.