Leutershausens Bürgermeisterin hat heute vor dem Ansbacher Landgericht eine Niederlage erlitten. Das bestätigte ein Justizsprecher auf Nachfrage von Radio 8. In dem Zivilprozess ging es um eine Behauptung von Sandra Bonnemeier. Geklagt hatte ein Arzt. Der hatte seine Praxis renoviert und soll, laut Bürgermeisterin, gesagt haben, dass eigentlich die Stadt Leutershausen für die Kosten aufkommen sollte. Diese Behauptung darf sie nun weder wörtlich noch sinngemäß wiederholen – sonst droht ein Ordnungsgeld von 3.000 Euro. Gegen dieses Urteil kann Bonnemeier noch in Berufung gehen.