Gegen die Erste Bürgermeisterin von Leutershausen, Sandra Bonnemeier, ist jetzt ein Disziplinarverfahren durch die Landesanwaltschaft Bayern eingeleitet worden. Demnach sollen jetzt genügend Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht eines Dienstvergehens rechtfertigen. Bonnemeier soll gegen die Vorschriften der Bayerischen Gemeindeverordnung verstoßen haben. Es wird ihr vorgeworfen mehrfach Entscheidungen ohne Beteiligung des Stadtrats getroffen zu haben. Dabei geht es unter anderem um angeblich unterschlagene Bewerbungen für die Leitung des Kommunalunternehmens. Außerdem beschäftigt sich die Landesanwaltschaft mit dem Verdacht, Bonnemeier habe gegen ihre Pflichten zu achtungs- und vertrauensgerechten Verhalten und einer unparteiischen und gerechten Führung ihres Amtes verstoßen. Das bezieht sich auf Äußerungen der Bürgermeisterin im Mitteilungsblatt von Leutershausen und in ihrem persönlichen Internet-Blog. Auch die Ansbacher Staatsanwaltschaft und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband ermitteln aktuell gegen Bonnemeier.