Nachdem die erste Bürgermeisterin von Leutershausen, Sandra Bonnemeier, zum Ende des Monats ihre Entlassung beantragt hat, wird der Stadtrat am 26. Mai nun darüber abstimmen. Die formale Entlassung erfolgt dann frühestens am Folgetag dieser Verfügung. Die wird dann einen Monat nach Zustellung bestandskräftig, also bis Ende Juni. Eine Bürgermeisterneuwahl muss dann innerhalb von drei Monaten nach der Bestandskraft der Entlassungsverfügung abgehalten werden, also bis spätestens Ende September. Diese gesetzlichen Grundlagen hat das Landratsamt Ansbach auf Anfrage mitgeteilt.