Er ist wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Nun ist das Urteil gegen einen mittlerweile 26-Jährigen aus Lichtenau rechtskräftig. Denn der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Staatsanwaltschaft Ansbach und der Nebenklage abgewiesen. Die Tat ist im Mai letzten Jahres passiert.
Das Landgericht Ansbach sah es als erwiesen an, dass der Mann seine Ehefrau durch massive Gewalt gegen den Hals getötet hat. Vor der Tat erzählte die Ehefrau des Angeklagten ihm von einer intimen Beziehung zu einem anderen Mann. Daraufhin sei er tief gekränkt gewesen und wütend geworden. Darum haben die Ansbacher Richter einen minder schweren Fall des Totschlags angenommen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Die Nebenklage strebte sogar eine Verurteilung wegen Mordes an. Doch der BGH wies beide Revisionen ab.