Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen klärt das Landratsamt jetzt nochmal auf. Die Stallpflicht für Geflügel gilt demnach für alle Geflügelhalter im gesamten Landkreis. Zusätzlich ist jede Haltung von Geflügel jedweder Art dem Landratsamt zu melden. Sollten sich Todesfälle bei den Tieren häufen, muss das Veterinäramt verständigt werden. Betroffen davon sind ausdrücklich auch Menschen, die Geflügel als Hobby halten. Auf der Homepage des Landratsamtes steht, wo genau der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet eingerichtet ist.