Auch im Landkreis Ansbach gilt ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel, das hat jetzt das Landratsamt mitgeteilt. Die sogenannte Aufstallungspflicht ist demnach nötig weil die Geflügelpest nach wie vor eine Gefahr für die Vögel darstellt. Enten, Gänse, Hühner und weiteres Geflügel muss also ab sofort in einem geschlossenen Stall stehen. Wichtig ist hier vor allem, dass es ein dichtes Dach gibt. Das Landratsamt rät Geflügelhaltern so zu bauen, dass die Bauten mehrere Monate halten. Momentan rechnet das Amt mit einer zeitlich begrenzten Maßnahme.