Die Digitalisierung macht auch vor der Justiz nicht Halt: Spätestens am 1. Januar 2022 wird es in ganz Deutschland elektronische Akten geben – die großen Papierstapel haben dann ausgedient.
Dr. Michael Tiedemann, Richter am Landgericht Ansbach, sieht darin viele Vorteile: Die Akte habe für die Richter insbesondere den Vorteil, dass sie keine Papierakten mehr nutzen müssen und die verschiedenen Schriftstücke sind dann auch durchsuchbar durch Schlagwörter. Und auch die Justizmitarbeiter, die die Akten transportieren, würden dadurch erheblich entlastet werden.
Die Gerichtssäle am Landgericht sind im Rahmen der aktuellen Umbau-Maßnahmen bereits technisch aufgerüstet worden. Wann die E-Akte in Ansbach eingeführt wird, steht aber noch nicht endgültig fest.