Wenn Sie zwischen 1965 und 1970 geboren sind, dann müssen Sie aller Wahrscheinlichkeit nach Ihren Führerschein umtauschen. Darauf weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hin. Aufgrund einer EU-Verordnung müssen nicht nur die rosafarbenen oder grauen Papierführerscheine umgetauscht werden, sondern auch solche Kartenführerscheine, die keine Befristung haben. Bis zum 19. Januar 2024 geht die Umtauschfrist. Wer nicht umtauscht und bei einer Kontrolle erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.