Auch heute Abend (31.12.), an Silvester, gilt die nächtliche Ausgangsbeschränkung. Auch die Polizei Dinkelsbühl appelliert nochmal, sich daran zu halten. So ist böllern auf öffentlichen Straßen und Plätzen verboten, da das kein triftiger Grund ist, um die Wohnung zu verlassen. Verstöße gegen die derzeit geltenden Corona-Regeln wird die Polizei konsequent verfolgen und zur Anzeige führen. Die Folge könne ein "empfindliches Bußgeld" sein. Die Landräte und Oberbürgermeister Mittelfrankens haben sich zudem auch auf ein Böllerverbot auf privatem Grund geeinigt. Allerdings sind am Ansbacher Verwaltungsgericht bereits, stand gestern Abend ,(30.12.20) dreizehn Eilanträge aus verschiedenen Kreisverwaltungsbehörden für die Aufhebung dieses Verbots eingegangen. Das Urteil soll im Laufe des Tages fallen.