Raketen, Batterien oder China-Böller – All das gibt es ab morgen wieder zu kaufen. Damit Silvester aber nicht im Krankenhaus endet, muss beim Abbrennen der Feuerwerkskörper auf ein paar Sachen geachtet werden:
Allgemein dürfen Feuerwerkskörper nur von über 18-Jährigen ausschließlich vom 31.12. bis zum 01.01. abgebrannt werden. In manchen Gemeinden ist das Böllern neben sozialen Einrichtungen wie Kindergärten oder Krankenhäusern und brandgefährdeten Gebäuden ganz verboten. Außerdem warnt die Polizei vor illegalen Böllern. Diese tragen das Prüfsiegel „CE“ meistens nicht. Somit sind diese Feuerwerkskörper nicht von der „Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung - BAM“ zugelassen und damit auch nicht immer sicher! Und auch mit dem traditionellen Anstoßen mit Alkohol sollte man bis nach dem Feuerwerk warten.