Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen verbietet, wie alle Kreisverwaltungsbehörden in Mittelfranken in diesem Jahr das Böllern. Das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist auch im eigenen Garten oder auf dem eigenen Balkon verboten, heißt es in einer Pressemitteilung. Hintergrund ist die starke Belastung der Kliniken durch Covid-Patienten, jedes Jahr verletzen sich viele Menschen beim Abbrennen von Feuerwerk, zusätzliche Notfälle sollen aber möglichst verhindert werden. Feuerwerk der Kategorie F1, also zum Beispiel Jugendfeuerwerk oder Tischfeuerwerk, ist aber erlaubt. Abgebrannt werden darf aber auch das nur daheim, auch Silvester gilt die Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr.