Ob es die letzten Kartons des vergangenen Weihnachten sind oder "des alde Glumb aus'm Keller": Wer jetzt Ausrangiertes zu einem Wertstoffhof in Mittelfranken bringen will - muss auch hier die FFP2-Maske dabei haben. Darauf weist das Ansbacher Landratsamt hin. Die 11. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt diese Masken nämlich nicht nur für Einkäufe oder den ÖPNV vor. Sondern auch für Deponien und Wertstoffhöfe.