Finger weg von falschen Feuerwerkskörpern – so lautet eine Warnung vom Nürnberger Hauptzollamt. Wer sich demnächst mit Krachern, Böllern oder Raketen für den Jahreswechsel eindecken will, sollte laut dem Zoll auf zwei Dinge achten: Die Feuerwerkskörper sollten das originale CE-Kennzeichen tragen – die Abkürzung zeigt an, dass das Produkt die Mindestsicherheitsstandards für den europäischen Markt erfüllt. Und sie müssen zur Kategorie F2 gehören. Nicht zugelassene Feuerwerkskörper können schlimmste Verletzungen hervorrufen, warnt der Zoll.