Hundekot stellt ein Infektionsrisiko dar, darauf weist jetzt die Stadt Ansbach ausdrücklich in einer Pressemittelung hin. Der Kot kann für Menschen und andere Tiere gefährlich werden, heißt es darin. Darum ist es laut dem Bayerischen Naturschutzgesetz verboten, während der Nutzzeit Futterwiesen und landwirtschaftliche Flächen zu betreten, das gilt auf für Hunde. Der Kot kann durch die Ernte ins Futter der Stalltiere geraten und bei ihnen sogar zum Tod führen. Hundebesitzer sollen ihre Vierbeiner darum nicht auf den geschützten Wiesen und Äckern frei herumlaufen lassen.