Für viele Geschäfte in Mittelfranken heißt es ab heute: Endlich Wiedereröffnung. Natürlich gibt es dafür viele Auflagen. Zum Beispiel darf die Ladengröße von 800 qm nicht überschritten werden, einzige Ausnahmen sind Auto- und Fahrradhändler sowie Buchläden. Allgemein gilt in Bayern seit heute auch die Mund-und Nasenschutzpflicht in allen Geschäften und den öffentlichen Verkehrsmitteln. Aber die Freude bei den Geschäftsleuten in der Region ist trotzdem riesengroß: