Ein Polizist aus Mittelfranken ist mit seiner Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Bayerische Polizisten dürfen keine sichtbare Tätowierung tragen, auch nicht am Unterarm. Damit blieb der 43-Jährige jetzt in drei Instanzen erfolglos. Seit sieben Jahren streitet er darüber mit seinem Dienstherren, der bayerischen Polizei. Die Begründung des Urteils: Bei Uniformträgern wird ein neutrales Erscheinungsbild verlangt, das ist nicht nur in Bayern so: