Eine wichtige Erinnerung an alle Schülerinnen und Schüler haben jetzt mehrere mittelfränkische Landratsämter. Bis zum 31. Oktober kann nämlich noch die Erstattung der Fahrtkosten zur Schule beantragt werden. Wer für das Schuljahr 22/23 die Fahrkarten gesammelt hat, kann die zusammen mit dem entsprechenden Antrag beim zuständigen Landratsamt abgeben.
Die Fahrtkostenerstattung können alle Schüler an Gymnasien, Berufsfachschulen und Wirtschaftsschulen ab der elften Jahrgangsstufe, sowie Schüler an Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Berufsschulen (Teilzeit- und Blockunterricht) beantragen.
Erstattet werden die Fahrtkosten allerdings nur, wenn sie über 490 Euro liegen, also die sogenannte Familienbelastungsgrenze überschreiten. Die Grenze entfällt ganz oder verringert sich für Familien, die zu Beginn oder im Laufe des Schuljahres, Anspruch auf Kindergeld für mindestens drei Kinder, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II / Sozialgeld (Hartz IV) hatten. In diesen Fällen muss dem Antrag ein entsprechender Nachweis vom Monat August 2022 beigelegt werden. Bei Kindergeldbezug kann dies eine Kopie des Kontoauszuges sein, bei Sozialleistungen eine Kopie des Bescheids.
Der Antrag muss beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen grundsätzlich immer mit den entsprechenden Fahrkarten und einer Schulbestätigung eingereicht werden. Antragsformulare gibt es hier:
www.landkreis-wug.de/schuelerbefoerderung/
www.kreis-nea.de
oder direkt bei den Schulen