Für die meisten Mittelfranken gehören Feuerwerk und Böller einfach zu Silvester dazu. Doch nicht immer wird gewartet, bis die Feuerwerkskörper zwischen den Jahren im Fachhandel verkauft werden. Der ein oder andere bestellt übers Internet nicht zugelassene Böller aus dem Ausland. Das kann nicht nur rechtliche Konsequenzen mit sich bringen, sondern auch lebensgefährlich sein.
In Deutschland sind Verkauf und Einfuhr von Feuerwerkskörpern einheitlich geregelt, nur sicherheitsgeprüfte Knaller sind erlaubt. Illegale Böller aus dem Ausland könnten Produktionsmängel oder Industriesprengstoff enthalten, was beim Abfeuern verheerende Folgen nach sich ziehen kann. Wer nicht zugelassenes Feuerwerk nach Deutschland einführt, macht sich strafbar. Laut dem Nürnberger Hauptzollamt soll man nur Qualitätsprodukte von autorisierten Händlern kaufen und immer darauf achten, dass die BAM- und CE-Zeichen nicht gefälscht sind.