Mittelfränkische Bäckereien dürfen auch weiter Sonntags ihre Semmeln oder frisches Brot verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht in München entschieden. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hatte die Klage eingereicht. Das OLG sagt auch trockene Semmeln sind zubereitete Speisen und nicht nur belegte Brötchen.