Seit sieben Jahren kämpft ein mittelfränkischer Polizist um etwas, was für andere ganz normal ist: Er will sich den Schriftzug "Aloha" auf den Unterarm tätowieren lassen. Es sollte eine Erinnerung an seine Flitterwochen auf Hawaii sein. Der Rechtsstreit hat es mittlerweile bis an den Bundesverwaltungsgerichtshof in Leipzig geschafft. Heute wird hier das entscheidende Urteil erwartet. Der Anwalt des Polizisten sieht die Persönlichkeitsrechte seines Mandanten verletzt. Tattoos seien längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Bayerische Richter hatten bislang auf die Vorschriften im bayerischen Beamtengesetz verwiesen.