Neue EU-Verordnungen sorgen oftmals für Ärger. Aktuell gilt das auch für ein Gesetz, das im Januar in Kraft treten soll – und über das sich viele Tierärzte maßlos aufregen. Es geht um eine Tierarzneimittel-Verordnung aus dem Jahr 2019, die kürzlich nochmal angepasst worden ist. Darin steht jetzt, dass fünf Antibiotika-Klassen für den Menschen vorbehalten und auf die sogenannte Reserveliste der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gesetzt werden sollen. Für die Tiermedizin wären diese Antibiotika dann komplett verboten – und das hätte gravierende Konsequenzen, so der Ansbacher Tierarzt Dr. Frank Wittmann: