Die Bundesregierung will das Tierschutzgesetz ändern. Dabei soll die Anbindehaltung in landwirtschaftlichen Betrieben mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren vollständig verboten werden. Mit drastischen Konsequenzen vor allem für kleine bäuerliche Familienbetriebe, wie zum Beispiel für Landfrau Martina Hörndler aus Büchenbach-Kühedorf: