Wie gefährlich ist zu langsames Fahren? Nach dem tödlichen Unfall auf der B470 stellt sich mancher diese Frage. Denn: Das Quad war, wie berichtet, auf 20 km/h gedrosselt. Aber: Es ist erlaubt. Deshalb gilt auch hier der „Grundsatz des Sichtfahrgebots“.
Das Problem sei natürlich, dass es bei uns im Straßenverkehr Fahrzeuge gibt, die bauartbedingt langsamer fahren. Das sind zum Beispiel Traktoren oder auch Mofafahrer. Deshalb muss man im Straßenverkehr immer mit langsameren Fahrzeugen rechnen, so Ludwig Hasenmüller von der Polizeiinspektion Ansbach.