Er ist vor acht Jahren zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden - wegen Mordes an einer Bäuerin im Wald bei Uffenheim. Jetzt wird der Fall laut Medienberichten offenbar neu aufgerollt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat den Antrag auf Wiederaufnahme der Verteidigung als zulässig erachtet. Demnach soll der Angriff mit einem Ast ein Unfall bei Waldarbeiten gewesen sein. Der heute 33-Jährige hatte die Tat stets bestritten. Dennoch erklärte ihn das Landgericht-Nürnberg-Fürth für schuldig. Er hatte einen Erbpachtvertrag gefälscht, um an den Besitz eines großen Ferienbauernhofs zu kommen. Nun hat das Landgericht Regensburg ein rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Es soll klären, ob wirklich ein Schlag mit einem Holzgegenstand die Todesursache war.