Das Landratsamt Neustadt Aisch-Bad Windsheim vergibt jetzt Förderungen für Studierende der Humanmedizin. Somit soll der drohenden Unterversorgung im Landkreis entgegengewirkt werden. Die Förderungen werden für die Kalenderjahre 2024 und 2025 an jeweils zwei Personen vergeben. Bewerben können sich Interessierte, die aufgrund des Numerus Clausus nicht an einer staatlichen Uni in Deutschland studieren können. Voraussetzungen sind, dass die Kandidaten eine Begabung für den Arztberuf aufweisen, sich sozial engagieren und sich schon frühzeitig für eine Tätigkeit als Fachärztin oder Facharzt in den Versorgungsgebieten des Landkreises Neustadt Aisch-Bad Windsheim entscheiden. Die geförderten Personen verpflichten sich ihre fachärztliche Weiterbildung zu absolvieren, sowie anschließend mindestens 5 Jahre in Vollzeit im Landkreis zu arbeiten. Auf Antrag ist eine Anschlusstätigkeit in Teilzeit ebenfalls möglich. Die Bewerbung ist 2024 und 2025 jeweils bis zum 28. Februar sowie dem 31. August möglich. Infos dazu unter gesundheitsregion.kreisnea.de.