Im Mai letzten Jahres zeigte ein Mann zwei Schauerheimer Ortsburschen wegen Beleidigung an. Diese hätten ihn auf der Schauerheimer Kirchweih in ihrer Kirchweihpredigt massiv herabgewürdigt und auf einem Motivwagen als „linke Ratte“ beleidigt. Die Klage wurde vom Amtsgericht Neustadt/Aisch allerdings abgewiesen.
Die Neustädter Amtsrichterin begründete ihr Urteil damals damit, dass der Begriff „linke Ratte“ zwar durchaus grenzwertig sei, fränkische Kirchweihveranstaltungen aber davon leben, dass Leute – auch gerne etwas derber – auf die Schippe genommen werden. Gegen dieses Urteil hat der Mann Berufung eingelegt. Deshalb wird der Fall heute vor dem Nürnberger Landgericht weiter verhandelt.