Wer einfach ein Profilbild einer anderen Person aus Sozialen Netzwerken ausdruckt, kann sich strafbar machen. Das zeigt jetzt ein Fall aus Neustadt/Aisch. Die Mitarbeiterin eines Verbrauchermarktes findet einen Zettel an ihrer Windschutzscheibe. Darauf zu sehen ist das Bild eines 28-Jährigen. Darunter steht eine deutliche Aufforderung zum Sex. Die Frau ist geschockt und sucht den Mann über sein Profilbild in einem Sozialen Netzwerk. Sie findet ihn und stellt ihn dort zur Rede. Doch der Mann beteuert, mit der Sache nichts zu tun zu haben. Die Polizei geht davon aus, dass ein Unbekannter das Bild ohne sein Einverständnis verwendet hat. Nun laufen Ermittlungen gegen das Kunsturheberrechtsgesetz.