Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts für den sogenannten "Drachenlord" eingelegt. Wie berichtet, hat das Gericht ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt, aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das zu wenig. Der YouTuber war am vergangen Donnerstag unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Nun ist das Landgericht am Zug und muss sich mit der Berufung der Staatsanwaltschaft beschäftigten.