Bilder von Armaturenbrett-Kameras dürfen nach Verkehrsunfällen im Zivilprozess benutzt werden. Zu diesem Ergebnis ist das Oberlandesgericht Nürnberg gekommen. Das Urteil könnte bahnbrechend sein.
Die Unschuld von Menschen zu beweisen habe mehr Vorrang als ein geringfügiger Eingriff in die Privatsphäre, so der OLG. Hintergrund war ein Unfall auf der A5 bei Karlsruhe. Dort krachte ein LKW gegen ein Auto. Der Lastwagen-Fahrer hatte eine sogenannte Dashcam montiert. Der Geschädigte hatte behauptet, der LKW sei zu schnell und mit zu wenig Abstand unterwegs gewesen. Doch die Kamera zeigte, dass es nicht so war. Denn der Autofahrer wechselte überraschend die Spur und stoppte plötzlich.