Die versuchte Abschiebung eines Nürnberger Berufsschülers aus Afghanistan hat ab heute ein juristisches Nachspiel. Einer der Demonstranten muss sich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und versuchte Gefangenenbefreiung verantworten. Den 22-jährigen Angeklagten erwartet möglicherweise eine härtere Strafe als bislang üblich. Denn nur einen Tag vor dem umstrittenen Polizeieinsatz im Mai, trat ein verschärfter Paragraf in Kraft. Die Polizei wollte einen jungen Afghanen aus dem Unterricht der Berufsschule holen, weil er abgeschoben werden sollte. Es kam zu Sitzblockaden und einer spontanen Demonstration. Dabei soll der Angeklagte auf einen Polizisten gesprungen sein und um sich geschlagen haben.