Um einen pikanten Streit aus der Region Nürnberg geht es heute (30.1.) vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Eine junge Muslimin hat die Drogeriekette Müller verklagt, weil sie bei der Arbeit ihr Kopftuch nicht tragen darf. Das Unternehmen pocht auf seine Kleiderordnung, die Mitarbeitern mit Kundenkontakt das Tragen einer Kopfbedeckung verbietet.
Außerdem beruft sich Müller auf die unternehmerische Freiheit, durch ein Verbot von sichtbaren religiösen oder politischen Symbolen nach außen hin Neutralität zu vermitteln. Die Klägerin fühlt sich dadurch aber diskriminiert und in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt. Das Nürnberger Arbeitsgericht hat der Klage der jungen Frau gegen das Kopftuchverbot stattgegeben. Müller ging in Berufung, die wurde eigentlich vom Landesarbeitsgericht abgelehnt, aber weil der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, wurde er doch ans Bundesarbeitsgericht weitergeleitet.