Menschen mit Gehbehinderung dürfte es freuen: in Bussen und Bahnen des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg sind wieder sogenannte E-Scooter erlaubt. Ein bundesweiter Erlass schreibt vor, dass diese Fahrzeuge bis zu einer Länge von 1,20 Meter und einem Gewicht samt Fahrer bis maximal 300 Kilo in den öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden müssen. Außerdem müssen die Scooter eine zusätzliche Feststellbremse haben. Vor zwei Jahren hatte die VAG wegen Sicherheitsbedenken ein Verbot für die Geräte ausgesprochen.
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