Es ist ein Teilerfolg für Tatjana Gsell. Das Verfahren gegen sie wird vor dem Amtsgericht Fürth wieder aufgenommen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth gab der Beschwerde von Gsell statt. Verurteilt wurde sie wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen versuchten Versicherungsmissbrauchs. Diese beiden Fälle müssen nun neu verhandelt werden. Selbst wenn Gsell in diesen Punkten freigesprochen werden sollte - es geht rein rechnerisch um vier Monate Freiheitsstrafe, die neu bewertet werden müssen.