Viele von uns machen gerne mal in einem Museum ein Foto. Zum Beispiel im Germanischen Nationalmuseum in Nürnberg. Wenn das Museum aber das Fotografieren verbietet, müssen sich die Besucher daran halten. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt nochmal mit einem Urteil bekräftigt.
Ein Museumsbesucher hatte in Mannheim ältere Gemälde fotografiert, obwohl keine Fotos gemacht werden dürfen. Anschließend lud er sie auf Wikipedia hoch. Der Mann bezog sich auf das verfallende Urheberrecht. Ist ein Künstler länger als 70 Jahre tot, verfällt laut Gesetz der Urheberrechtsschutz. Der BGH bringt aber ein anderes Argument hervor. Nämlich, dass Kunstwerke besonderen Schutz genießen sollten. Wenn ein Museum also das Fotografieren untersagt, dann müssen sich die Besucher dran halten. Auch wenn das Urheberrecht erloschen ist.