Eine Tätowierung hat jetzt einem 38-jährigen Asylbewerber eine Menge Ärger eingebracht. Zeugen beobachten ihn, wie er in einer Gemeinschaftsunterkunft steht - und ein deutlich sichtbares Hakenkreuz trägt. Die Polizei nimmt den Mann fest und leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird der Asylbewerber einem Ermittlungsrichter vorgeführt.