Ein Fahrgast hat die VAG Nürnberg auf Schmerzensgeld verklagen wollen und ist damit jetzt vor dem Amtsgericht gescheitert. Als er in einen U-Bahn-Zug einstieg, hätten ihm im letzten Jahr die sich schließenden Türen die Rippen gebrochen. Er forderte 1500 Euro Schmerzensgeld.
Seiner Meinung nach hätte der U-Bahnfahrer erkennen müssen, dass die Türen nicht geschlossen werden können. Auch die Lichtschranke sei nicht richtig einstellt werden, behauptete der Mann. Die VAG hielt dem entgegen. Es gab einen Signalton und rot blinkende Warnlampen - dennoch sei der Mann eingestiegen. Dem folgte das Gericht. Eine Videoaufzeichnung zeige, dass sich der Mann in letzter Sekunde in die U-Bahn drängte. Die Türen seien zudem sofort wieder aufgegangen.