Wenn Sie wegen einer Flugverspätung die Airline haftbar machen wollen, haben Sie damit jetzt bessere Chancen vor Gericht. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in gleich drei Fällen die Seite der Fluggäste gestärkt.
Kommt der Flieger zu spät oder fällt sogar ganz aus, hat ein Fluggast Ansprüche auf Entschädigung. Da können auch schon mal ein paar hundert Euro bei herauskommen. Aber viele scheuen sich, diese Ansprüche selbst geltend zu machen und wenden sich dafür lieber an eine professionelle Firma. Eine Fluggesellschaft hatte sich dagegen gewehrt und in ihren Geschäftsbedingungen ein Abtretungsverbot eingefügt. Doch ein solches Verbot ist laut dem Amtsgericht unwirksam. Jeder Fluggast müsse frei entscheiden dürfen, ob er sich an eine solche Firma wendet oder es selbst versucht.