Die Nürnberger Polizei hat mehrere Leute aus dem Verkehr gezogen, die betrunken mit ihren E-Scootern unterwegs waren. Insgesamt acht Fälle waren es. Der Höchstwert liegt bei über 1 Promille. in diesem Zusammenhang hat die Polizei Mittelfranken ein paar Hinweise. E-Scooter sind Kraftfahrzeuge. Deshalb gelten auch hier die entsprechenden Vorschriften zu Alkohol und Drogen. Bereits ab 0,3 Promille kann die Straftat "Trunkenheit im Verkehr" vorliegen. In der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt 0,0 Promille. Die Polizei empfiehlt dringend, einen Fahrradhelm zu tragen. Außerdem bittet sie alle Verkehrsteilnehmer, sich auf die neuen Fahrzeuge einzustellen