Vor dem Amtsgericht Nürnberg haben sich zwei Frauen um einen Hund gestritten. Seine Eigentümerin konnte sich aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend nicht um den Bearded Collie kümmern. Sie gab den Hund einer Bekannten, mit der er vertraut war. Als die Eigentümerin wieder gesund war, hat sie ihren Hund aber nicht wieder bekommen. Angeblich sei das so vereinbart gewesen. Außerdem wollte die Hundepflegerin von der Eigentümerin Kosten in Höhe von fast 2.200 Euro erstattet bekommen. Für Futter, Fellpflege, Tierarzt, Medikamente und Physiotherapie. Da es keinen Hinweis auf eine Vereinbarung gab, hat das Gericht die Frau dazu verurteilt den Hund wieder herauszugeben. Die Eigentümerin muss ihr lediglich Kosten in Höhe von rund 430 Euro ersetzen. Bei Futter und Fellpflege handelt es sich um sogenannte "gewöhnliche Erhaltungskosten", die während einer Pflege eben gezahlt werden müssen.