Er hat in der Adventszeit 2018 auf Nürnbergs Straßen für Angst und Schrecken gesorgt: der Messerstecher von St. Johannis. Wie berichtet hat er damals in nur wenigen Stunden drei Frauen zum Teil lebensgefährlich verletzt. Nur durch Not-OPs konnten alle Opfer überleben. Im Oktober 2019 wurde der wohnsitzlose Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe den Antrag auf Revision verworfen. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg ist damit rechtskräftig.