In Nürnberg ist die Abschiebung eines Familienvaters aus Äthiopien buchstäblich in allerletzter Sekunde gestoppt worden. Das Bundesverfassungsgericht schaltete sich nämlich ein, als der Mann schon im Flieger saß. Seine Anwältin hatte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Ansbach gestellt, scheiterte aber. Dagegen legte sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein und berief sich auf Artikel 6 des Grundgesetzes: dieser Artikel stellt die Familie unter den besonderen Schutz. Denn der Äthiopier hat mit seiner Partnerin zwei kleine Kinder im Alter von 7 Monaten und drei Jahren. Nur 15 Minuten bevor der Flieger abhob, urteilten die Karlsruher Richter. Doch es ist nur ein Aufschub. Jetzt müssen wieder die bayerischen Gerichte entscheiden.