Weil er seinen Dienstausweis bei einer rechten Demo gut sichtbar am Gürtel getragen hatte, hat die Verkehrsaktiengesellschaft VAG einen Bus- und Straßenbahnfahrer gekündigt. Dagegen ist der Mitarbeiter vorgegangen. Nun hat das Landesarbeitsgericht ein Urteil in dem Streit gefällt. Wie berichtet, hatte das Arbeitsgericht in Nürnberg die Kündigung bereits im Januar für unwirksam erklärt. So hat nun auch das Landesarbeitsgericht entschieden. Der Mitarbeiter habe zwar gegen Loyalitätspflichten gegenüber seinem Arbeitgeber verstoßen, das genüge aber nicht für den Ausspruch einer Kündigung. Auch eine Auflösung des Vertrags gegen eine Abfindung lehnte das Gericht ab. Die VAG muss den Mann also weiterhin beschäftigen.