Ein Ehepaar aus Fürth wollte Schadensersatz, weil angeblich ein Laubbläser Schuld daran war, dass die Frau gegen ein parkendes Auto gefahren war. Mitarbeiter der Stadt Fürth waren an der Bushaltestelle einer schmalen Straße damit beschäftigt, den Gehweg vom Laub zu befreien. Einer verwendete einen Laubbläser, der andere eine Kehrmaschine. Die Autofahrerin hat behauptet, dass ihr eine Laubwolke vor die Windschutzscheibe geblasen wurde und sie dadurch so erschrak, dass sie das Lenkrad verriss. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte nach der Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen bereits im letzten Jahr die Klage abgewiesen. Allerdings wurde festgehalten, dass die Mitarbeiter der Stadt immer Vorkehrungen treffen müssen, um Dritte nicht zu gefährden. Die Kläger hatten erst noch Berufung gegen das Urteil eingelegt, diese aber später wieder zurückgezogen.