Die Stadtwerke Roth haben in einer Pressemitteilung ein Abkochgebot für das Trinkwasser im gesamten Stadtgebiet ausgerufen. Bei einer Beprobung konnten Fäkalkeime im Trinkwassernetz nachgewiesen werden. Die erforderlichen Maßnahmen sind bereits eingeleitet worden. Das Gesundheitsamt in Roth empfiehlt, das Leitungswasser vor der Nutzung z. B. vor dem Zähneputzen, der Zubereitung von Nahrung und dem Trinken abzukochen. Das Abkochgebot gilt auch bei der Versorgung offener Wunden. Für die Körperpflege kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.stadtwerke-roth.de