Die Polizei Rothenburg weist explizit darauf hin, dass um den Rothenburger Marktplatz das Zünden von Böllern und Raketen nicht erlaubt ist. Allgemein ist es im Umfeld von Kirchen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen verboten, ebenso in der Nähe brandempfindlicher Gebäude. Außerdem dürfen Böller und Raketen nur am 31.12. sowie am 01.01. abgebrannt werden. Die Polizei werde das überwachen.