Das dachte sich eine 77-Jährige aus Rothenburg, als sie ihre tägliche Zeitung gelesen hat. Darin fand sie einen Bericht über eine Unfallflucht mit einem SUV in der Tiefgarage am Bahnhof. Ein Zeuge hatte sich das Kennzeichen gemerkt und so konnte eine 77-jährige Autofahrerin als Schuldige ermittelt werden. Diese Meldung bezog die Leserin auf sich und stellte sich telefonisch der Polizei. Die teilte ihr mit, dass die Verantwortliche für diesen Fall bereits zweifelsfrei identifiziert werden konnte und die Anruferin somit nicht die Schuldige sein kann.