Nach dem Urteil zum Doppelmord von Schnaittach taucht die Frage auf: wer erbt das Haus des ermordeten Ehepaars? Aktuell kümmert sich erst einmal das Amtsgericht Hersbruck um das gesamte Erbe und hat eine sogenannte Nachlasspflegschaft eingerichtet. Trotzdem ist der verurteilte Ingo P. immer noch möglicher Alleinerbe seiner Eltern, die er im Dezember 2017 so brutal ermordet hat. Es gibt aber die Möglichkeit, dass er in einem Zivilprozess als erbunwürdig erklärt wird. Dazu müsste jemand aus der Verwandtschaft eine entsprechende Klage einreichen. Sobald das Urteil des Landgerichts vom Bundesgerichtshof bestätigt ist, beginnt eine Frist. Wenn sich innerhalb eines Jahres kein Verwandter meldet, könnte Ingo P. tatsächlich sein Elternhaus erben.