Am Wochenende hat ein 65-Jähriger in Schwabach einen Trampelpfad wohl für eine Abkürzung gehalten. Der Mann will den Trampelpfad am Ende des Lorbeerwegs mit seinem Auto befahren. Da der Pfad aber nur für Fußgänger gedacht ist, bleibt er letztendlich zwischen einem Gartenzaun und einem Gestrüpp stecken. Nur mit Hilfe eines Abschleppdienstes kann der Wagen des Verirrten aus der misslichen Lage geborgen werden. Durch die vermeintliche Abkürzung entsteht am Zaun und am Auto ein Schaden in Höhe von etwa 3.000 Euro. Der Fahrer muss jetzt mit einem Bußgeld rechnen.