In Schwabach wurde eine Fußgängerin von einem Auto in der Dunkelheit übersehen und angefahren. Als die Rettungskräfte die schwer verletzte Frau versorgen, fällt ihnen ein Mann auf, der aus etwas Entfernung Fotos von der Verletzten macht. Die Helfer sprechen den 30-Jährigen auf sein Handeln an, der ist völlig uneinsichtig und reagiert sogar aggressiv. Die Polizei erteilt ihm einen Platzverweis und leitet ein Strafverfahren wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen gegen ihn ein. Das Anfertigen solcher Fotos gilt als Straftat.